Ein Plagiat ist kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen das Urheberrecht. Ein Verstoß muss mit harten Strafen geahndet werden. Der rechtliche Rahmen ist durch die jeweiligen Prüfungsordnungen gegeben. Die Konsequenzen im Umgang mit Plagiatoren variieren jedoch von Bildungseinrichtung zu Bildungseinrichtung.1
Konsequenzen im schulischen Bereich
Im schulischen Bereich kann es von einer Herabstufung der Note bis zu einer Bewertung der Arbeit mit ungenügend kommen. Zusätzlich können Strafarbeiten verhängt werden. In schweren Fällen oder bei wiederholtem Plagiieren droht dem Plagiator der Schulverweis.2
Konsequenzen im universitären Bereich
Im universitären Bereich variieren die Strafen von einer Abmahnung, über das automatische Nichtbestehen bis hin zur Exmatrikulation sowie der Aberkennung des Titels oder des akademischen Grades.3
Achtung: Das Begehen eines Plagiates zieht weitere Konsequenzen nach sich und kann den Ruf des Plagiators irreparabel schädigen. Es kann zudem zukünftige Karrierechancen (z. B. im öffentlichen Bereich, in Politik oder Universität) unwiderruflich versperren.
Rechtliche Konsequenzen
Folgende Auszüge aus dem Gesetzestext des Urheberrechts verdeutlichen die rechtlichen Konsequenzen, die einem Plagiator neben den schulischen bzw. universitären Maßnahmen drohen:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.4
§ 109 Strafantrag
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.5